BRANDVERSUCHE UND VERSUCHSDATEN ZU LEHMBAUTEILEN

Brandschutz mit
Lehmbekleidungen im Holzbau

Geprüfte und klassifizierte Lehmbekleidungen für den Holzbau. Schnittzeichnungen, Materialeigenschaften, Brandprüfberichte und Klassifizierungsberichte– frei zugänglich für Planende, Architekten und Architektinnen, Bauingenieure und Bauingenieurinnen.

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Die Abbildung veranschaulicht einen möglichen Nachweisweg für mit Lehmbaustoffen bekleidete Holzbauteile im mehrgeschossigen Holzbau unter Berücksichtigung der Anforderungen der MHolzBauRL1, die eine eingeführte technische Baubestimmung in allen 16 Bundesländern in Deutschland darstellt. Tiefere Einblicke und alternative Nachweisverfahren lassen sich dem Brandschutznavigator entnehmen.

Zur Gewährleistung des brandschutztechnischen Schutzniveaus eines Gebäudes werden in Deutschland bauordnungsrechtliche Anforderungen an Bauteile und Baustoffe gestellt. Die Musterbauordnung (MBO2) dient den einzelnen Bundesländern als Grundlage für die Einführung landesspezifischer, rechtlich verbindlicher Bauordnungen, in denen bundeslandspezifische Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt werden können. Die Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) sowie die Möglichkeiten zu deren Erfüllung werden durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB3) konkretisiert. Auch hier gilt, dass diese bundeslandabhängige Unterschiede aufweisen können. Teilweise wird für den Nachweis und die Konkretisierung der Anforderungen auf Richtlinien verwiesen. So auch für hochfeuerhemmende bzw. abweichend hochfeuerhemmende und abweichend feuerbeständige Bauteile aus Holz auf die MHolzBauRL.

In der MHolzBauRL werden einerseits die Anforderungen konkretisiert und andererseits mögliche Nachweiswege aufgezeigt. Die auf dieser Webseite dargestellten Ergebnisse behandeln fokussiert Erkenntnisse und den Nachweis von Lehmbaustoffen (insbesondere Lehmplatten und Lehmputze) als brandschutztechnisch wirksame Bekleidung im Sinne der MHolzBauRL.

Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Beclaydung“ gliedern sich in die durchgeführten Prüfungen und den daraus abgeleiteten Erkenntnisgewinn. Eine detaillierte Beschreibung ist dem jeweiligen Infotext unten zu entnehmen.

Durchgeführte Versuche Erkenntnisgewinn
Orientierende Versuche
nach EN 13381-7:2019-09 im Modellmaßstab
Einordnung und Vergleich Lehmplatten als Brandschutzbekleidung
Kleinformatige Versuche
nach DIN 4102-8
Einordnung der Lehmputz-Lehmplatten-Interaktion im Brandfall
Klassifizierende Versuche
nach EN 13381-7:2019-09 im Realmaßstab
Einordnung Bekleidungen aus Lehmbaustoffen als Brandschutzbekleidung im Realmaßstab
Dokumente zur Nachweiserbringung nach MHolzBauRL in Verbindung mit Klassifizierungsbericht nach EN 13501-2:2023-12

Neben dem Klassifizierungsbericht zum Nachweis der Zeit bis zum Beginn des Abbrandes hinter den untersuchten Lehmbaustoffen ist für die Anwendung nach MHolzBauRL zusätzlich nachzuweisen, dass die verwendete Lehmplatte die Anforderungen an nichtbrennbare Baustoffe erfüllt. Hierfür ist ein Verwendbarkeitsnachweis der Lehmplatte erforderlich, aus dem die Erfüllung der Baustoffklasse nichtbrennbar hervorgeht. Die Nichtbrennbarkeit der Lehmplatte kann auch durch das Vorhandensein von weniger als 1 M % organischer Anteile in Verbindung mit DIN 4102-4 nachgewiesen werden.

Alternativ können die vorliegenden Prüfberichte für gutachterliche Stellungnahmen im Einzelfall herangezogen werden.

1 Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise, Fassung: 24. September 2024
2 Musterbauordnung, Fassung: November 2022, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27. September 2024
3 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1, Fassung: 20. Mai 2025 mit Druckfehlerberichtigung vom 29. Juli 2025 und 22. Oktober 2025

 

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